Die Taufe ist das Sakrament des Anfangs: Wenn Menschen sich auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes taufen lassen, bekennen sie damit ihren christlichen Glauben und werden Mitglied der Kirche.
Sie vertrauen damit ihr Leben dem Schutz und Geleit Gottes an. Gott verspricht in der Taufe seine Zuwendung und Nähe für das Leben eines Menschen in allen Höhen und Tiefen.
Weil diese Zusage Gottes das ganze Leben umgreift, lassen viele Eltern ihre Kinder schon als Säuglinge taufen und bekennen gemeinsam mit den Patinnen und Paten stellvertretend den Glauben, in den ihre Kinder hineinwachsen.
So ist die Taufe auch ein Fest der Dankbarkeit und Freude über das von Gott geschenkte Leben.
Wer kann getauft werden?
Kinder: Die Eltern bekennen bei der Taufe ihres Kindes gemeinsam mit den Patinnen und Paten stellvertretend den Glauben und verpflichten sich, für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen. Es sollte wenigstens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ist das nicht der Fall, sprechen Sie mit dem Pfarrer, der Pfarrerin Ihrer Gemeinde, ob eine Taufe dennoch möglich ist.
Jugendliche: Jugendliche, die den Konfirmandenunterricht besuchen, aber nicht getauft sind, werden vor der Konfirmationsfeier getauft und brauchen keine Paten mehr.
Erwachsene: Vor der Erwachsenentaufe wird ein Gespräch über den Glauben, die Kirche und die Beweggründe für die Taufe geführt.
Taufpaten
Taufpaten sind notwendig, solange ein Kind noch nicht 14 Jahre und damit religionsmündig ist.
Mindestens eine Patin oder ein Pate sollte der evangelischen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein (konfirmiert), die anderen Paten können zum Patenamt zugelassen werden, wenn sie in einer Kirche sind, die der Arbeitsgmeinschaft christlicher Kirchen angehören (z.B. katholisch, freikirchlich).
Taufanmeldung
Die Anmeldung zur Taufe erfolgt telefonisch (03382 7057999) oder im Gemeindebüro auf dem Klosterkirchplatz. Zur Anmeldung muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden und Patenbescheinigungen, wenn die Patinnen und Paten nicht zur gleichen Gemeinde gehören (sie kann in der Regel aber auch nachgereicht werden). Patenbescheinigungen weisen die Kirchenzugehörigkeit nach und werden von der zuständigen Kirchengemeinde ausgestellt.
Wo wird getauft?
Getauft wird im Gottesdienst.
Die Kosten
Kosten entstehen keine, die Taufgottesdienste werden aus Kirchensteuermitteln bezahlt.
Kontakt zum Gemeindebüro
Klosterkirchplatz 20
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin
Telefon: 03382 7057999
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Öffnungszeiten
Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr